1. Allgemeines
Soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) für den gesamten Geschäftsverkehr von Sound M. Keller. Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass ihm die AGB bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
Die Online Angebote gelten nur solange sie in der Internetseite ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht. Die Abbildungen der Waren, welche angeboten werden, dienen nur der Illustration und sind nicht verbindlich. Sound M. Keller lehnt jede Verantwortung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten zu den Abbildungen, Beschreibungen, Erläuterungen, und des gleichen ab.
2. Verbindlichkeiten
Preis und Leistungsumfang eines Auftrages definieren sich durch den entsprechenden Vertrag und die AGB. Besondere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche vom Kunden zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat in Rechnung gestellt.
Vertraglich vereinbarte Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung verbindlich. Danach werden die Leistungen nach den aktuellen Ansätzen verrechnet. Falls nicht anders vereinbart gelten Offerten während 2 Monaten.
3. Leistungen des Kunden
Der Kunde liefert Sound M. Keller sämtliche Information und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrages. Maurerarbeiten, Maler- und Schreinerarbeiten, Starkstrominstallation, Kabeleinzüge, etc. und Spezialkonstruktionen werden durch den Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung organisiert. Die Koordination der Abläufe liegt in der Verantwortung des Kunden. Für unverschuldete Arbeitsunterbrüche und Behinderungen werden die Umtriebe separat in Rechnung gestellt.
4. Fristen
Liefer- und Montagefristen werden mit dem Kunden persönlich vereinbart. Diese Fristen verlängern sich falls der Kunden den Auftragsumfang ändert oder seinen Pflichten nicht termingerecht nachkommt.
5. Zahlungen
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Bestellung und 50% bei Lieferung, oder gemäss spezieller Vereinbarung.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von Sound M. Keller.
7. Nutzen und Gefahr
Bei Warenlieferungen gehen Nutzen und Gefahr beim Versand an den Kunden über.
8. Inbetriebsetzung
Bei der Inbetriebsetzung führt Sound M. Keller eine Funktionskontrolle der gelieferten Anlage durch und instruiert den Kunden.
9. Garantie
Es gilt die allgemeine Gerätegarantie gemäss Hersteller.
10. Mängel
Mängel sind nach deren Entdeckung umgehend schriftlich zu melden. Nach Ablauf der Garantiefrist übernimmt Sound M. Keller keine Haftung.
11. Garantieausschluss
Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Verschleissteile fallen ebenfalls nicht unter diese Garantie.
12. Software
Sound M. Keller kann nicht garantieren, dass eine gelieferte Software ohne kleinere Unterbrüche und Fehler und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann.
13. Haftung
Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von Sound M. Keller für direkte und indirekte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Mögliche Schadenfälle die durch Störungen oder Versagen der Anlagen entstehen und allfällige Betriebsausfälle werden von der Haftung von Sound M. Keller ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erfüllt sind.
14. Haftung für Installationsschäden
Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. beschädigt, haftet Sound M. Keller nur für die Kosten der ordnungsgemässen Instandstellung. Die Haftung für weitere Schäden, insbesondere für Folgeschäden (Betriebsunterbrüche, etc.) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Werden die Installationsarbeiten durch Sound M. Keller ausgeführt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Bestellers über bestehende Leitungsführungen etc. bei Mauerdurchbrüchen oder anderen Bau- und Installationsarbeiten, Schäden, fällt die Instandstellung zu Lasten des Bestellers.
15. Vermietung
15.1 Die Objekte gemäss Mietvertrag sind nur gemietet und bleiben im Besitz der Firma Sound M. Keller.
15.2 Die Mietpreisliste enthält netto Tagesmietpreise pro Stück, ohne Transport, Auf- und Abbau und ohne Inbetriebnahme.
15.3 Nach dem Vertragsabschluss bleiben die Mietobjekte für die vereinbarte Zeit reserviert. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück so betragen die Annullierungskosten: bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%, bis 30 Tage 60%, bis 10 Tage 80%, bis 3 Tage 90% und danach 100% der Auftragssumme. Sind im Vorfeld schon Vorbereitungen oder Absagen erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so stellt Sound M. Keller den tatsächlichen Aufwand dem Mieter in Rechnung.
15.4 Bei Übergabe muss der Mieter einen Ausweis vorlegen und dazu berechtigt sein. Mietobjekte werden sachgemäss und mit grösster Vorsicht bedient Sie sind gereinigt und in einwandfreien Zustand fristgerecht zurückzubringen.
15.5 Haftung: Die Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum von Sound M. Keller. Der Kunde übernimmt die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mieter haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, durch Drittpersonen, etc.). Nicht retournierte oder beschädigte Mietgeräte sowie die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung werden dem Mieter entsprechend in Rechnung gestellt. Allenfalls notwendige Reparaturen während der Mietzeit müssen Sound M. Keller übergeben werden. Soweit diese Reparaturen nicht vom Kunden verschuldet worden sind, werden sie von Sound M. Keller auf eigene Kosten in den hauseigenen Werkstätten ausgeführt.
15.6 Bei Diebstahl oder Verlust ist immer ein Polizeirapport zu erstellen. Bei Transportschäden muss der Mieter vom Frachtführer eine Bestandsaufnahme veranlassen.
15.7 Durch Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er die Ware geprüft und als einwandfrei befunden hat. Nachträglich gemeldete Mängel werden durch den Vermieter nicht anerkannt.
15.8 Jede Art von Veränderung an den Mietobjekten ist durch den Vermieter strengstens untersagt. Entsprechende Kosten für die Wiederherstellung werden dem Mieter verrechnet.
15.9 Für die Infrastruktur, sämtliche Bewilligungen, Gebühren, usw. sorgt der Mieter. Netzanschlussnormen sind einzuhalten. Die Systeme sind hinter einem Fehlerstromschutz- Schalter (RCD) anzuschliessen. Provisorische Strominstallationen sind durch einen fachkundigen Elektroinstallateur auszuführen.
15.10 Falls es nicht anders im Mietvertrag geregelt ist, führt der Mieter das Ein- und Ausladen und den Transport selber durch. Es sind geeignete und geschlossene Fahrzeuge zu verwenden.
15.11 Alle Änderungen zum Mietvertrag bedürfen einer einfachen Schriftlichkeit.
15.12 Falls die vereinbarten Helfer des Mieters / Veranstalters nicht vor Ort sind, so werden dadurch zusätzliche Kosten verrechnet. Zusätzliche Arbeiten zum Vertrag werden mit CHF 90.- pro Stunde verrechnet.
15.13 Untermiete: Dem Mieter ist es untersagt, ohne die Zustimmung vom Vermieter, die Mietsache einer dritten Person weiter zu vermieten.
16. Recht
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand wird durch uns bestimmt.
April 2019
Sound M. Keller